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Menü: Wie lang kann der Altbetreiber die gekündigte Rufnummer verrechnen – Sonderkündigungsrecht bei erheblichen Störungen und bei Umzug – Kann der Altbetreiber vor der Übernahme (Portierung) die Rufnummer abschalten – Wenn der Altbetreiber vor der Übernahme (Portierung die Rufnummer einfach abdreht
Betreiberwechsel
Wie lang kann die Altbereiber die gekündigte Rufnummer verrechnen?
Die Nummerninformation (NÜV) gibt Ihnen einen Überblick über die neuesten Informationen über den jeweiligen Anbieter. Dies umfasst z.B. die Kosten für die vorläufige Kündigungsfrist oder eine der Kostenunterstützungen. Sie können auch sehen, wie lange Sie noch vertraglich gebunden sind.
Die NÜV-Information kostet 0,83 Euro. Bei einem Wertkartenhandy müssen Sie noch 0,83 Euro Guthaben vorhanden sein. Nähere Details
Nummernübertragungsverordnung 2012 – NÜV 2012
BUNDESGESETZBLATT: § 23 Abs. 3 TKG 2003, BGBl. Ich Nr. 70/2003 in der Fassung BGBl. Ich Nr. 102/2011
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- Erläuternde Bemerkungen zur Nummernübertragungsverordnung 2012 Sie sehen den Inhalt von § 4 Z 1 bis § 4 Z 4
- Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) mit
01.03.2016 (TKG) hat das Ziel den Breitbandausbau in Österreich zu erleichtern.
Sie hat zwei große Vorteile für unsere Kunden:
– die Kündigungsfrist von Verträgen sinkt
– leichte Rufnummernportierung
Kündigungsfrist für Geschäftskunden.
Businessverträge haben eine 12-wöchige Kündigungsfrist.
Papierrechnung für Businesskunden .
Businesskunden werden nun im Rahmen einer Vertragsverlängerung oder Erstanmeldung automatisch auf die Funktion E-Rechnung umgestellt. Auf Kundenwunsch können Sie natürlich weiter eine Papierrechnung erhalten.
Zusatzpakete.
Die verkürzte Kündigungsfrist betrifft auch die Zusatzpakete.
Rufnummernportierung.
Seit 1.3.2016 gibt es eine Erklärung bei der Rufnummernportierung (NÜV). Die NÜV-Info kostet 0,83 Euro pro Rufnummer. Die Übertragung kostet 7,50 Euro (alle Angaben exkl. 20% MwSt).
Eine gültige NÜV muss vor der Abschaltung der Rufnummer beantragt werden. Die Portierungskosten werden dem Kunden vom abgehenden Betreiber in Rechnung gestellt.
Kann der Altbetreiber vor der Übernahme (Portierung) die Rufnummer abschalten?
Wenn Sie die Rufnummer kündigen und keinen Hinweis auf die geplante Rufnummernübertragung machen – Ja. Darum empfehlen wir die Rufnummern nicht selber zu kündigen, sondern die Kündigung im Rahmen des Betreuungsservice von uns koordinieren zu lassen.
2015 bis Juni 2019 trat bei unseren Kunden dieser Fall nicht auf. Der letzte Fall liegt im Frühjahr 2014, als Fremdbetreiber nachträglich die Preise erhöhten und die Kunden scharenweise Rufnummern zu Drei portierten.
Wenn der Altbetreiber vor der Übernahme (Portierung) die Rufnummer einfach abdreht.
Businessverträge werden bei A1, T-Mobile, Drei u. a. mindestens 3 Monate bzw. bis zum jeweiligen Vertragsende verrechnet. Bitte prüfen Sie immer vor Bestellung einer neuen Rufnummer die Vertragslaufzeit bei Ihrem Altbetreiber. Die Portierung der Rufnummer zu Drei ist keine automatische Kündigung beim Altbetreiber. Die Kündigung muss gesondert erfolgen. Der Altbetreiber legt mit der Portierung Ihrer Rufnummer zu Drei eine neue Rufnummer auf Ihren alten Vertrag.
Bei Festnetznummern.
Die Prüfung der Rest-Vertragslaufzeiten ist besonders bei Festnetznummern wichtig und in jedem Fall Ihre Pflicht. Die Beratung der 1Apartnerbetriebe stützt sich bei Festnetznummer-Portierungen alleine auf Ihre Informationen, da wir keinen Zugang zu diesen Daten haben.
Bei Mobilrufnummern.
Ihr 1Apartnerbetrieb erstellt für Sie beim Altbetreiber eine Rufnummernabfrage (NÜV) aus der Sie die Restlaufzeiten und die Ausstiegskosten verbindlich sehen können. Sollte sich der Altbetreiber nicht genau an diese NÜV-Auskunft halten, klären wir im Rahmen unseres optionalen Betreuungsservices eventuelle Unklarheiten.
Sonderkündigungsrecht bei erheblichen Störungen und bei Umzug.
Eine außerordentliche Kündigung des ADSL-DSL-Vertrages kann nur in Ausnahmefällen eingeleitet werden. Eine Begründung im gesetzmäßigen Rahmen ist z.B. wenn der Provider die vereinbarte Mindest-Leistung nicht erreicht, oder wenn Sie den Standort wechseln und wenn diese am neuen Standort nicht mehr erfüllt werden kann.
Sobald eine vereinbarte Leistung (z.B. Download-Geschwindigkeit oder die störungsfreie Bereitstellung des Internetzuganges) vom ADSL-DSL-Provider nicht bereitgestellt wird, kann man eine Verbesserung in einem angemessenen Zeitraum einfordern. Wird diese nicht hergestellt ist eine begründete Kündigung durchaus möglich. Das Telekommunikationsgesetz vom 10.05.2012 hat ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten § 46 Abs. 8 TKG vorgesehen, so der Provider am neuen Standort die vereinbarte Leistung nicht herstellen kann.
Alle Gesetzesauszüge sind hier unverbindlich zitiert! Rechtsgültige Gesetzestexte finden Sie am besten unter rtr.at im Telekommunikationsgesetzes Österreich (TKG) oder bei Ihrem Rechtsanwalt. Sollten wir auf dieser Seite irrtümlich andere Hinweise veröffentlicht haben gilt der Gesetzestext des Telekommunikationsgesetzes Österreich (TKG).